Verkehrsberuhigte Zonen
Seit Beginn der 1990er-Jahre wurden in Rotenburg (Wümme) nach und nach annähernd alle Wohngebiete als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Der Großteil dieser Zonen wurde gleichzeitig mit baulichen Maßnahmen versehen, um den Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu bewegen.
Weiterhin wurden zahlreiche geeignete Wohnstraßen nach erfolgtem Umbau zu verkehrsberuhigten Bereichen (im Volksmund auch „Spielstraßen“ genannt) ausgewiesen. In diesen Straßen sind Fußgänger- und Fahrzeugverkehr gleichberechtigt.
Bei dem Rotenburger Innenstadtbereich handelt es sich bereits seit 1995 um einen sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereich. So ist neben der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h das Parken nur in gekennzeichneten Flächen zulässig. Außerhalb dieser Flächen gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Damit die Höchstparkdauer von zwei Stunden gewährleistet wird, ist eine Parkscheibe auszulegen. Im Straßenzug Kirchstraße/Große Straße/Am Wasser wird darüber hinaus durch Beschilderung darauf hingewiesen, dass dort ein Parkschein gezogen werden muss.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.