Grabarten
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen können, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit dem/der Erwerber(in) bestimmt wird. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre.
Ein Wiedererwerb nach Ablauf ist wahlweise für 5, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre möglich. Außerdem können bis zu vier Urnen zusätzlich in einer Wahlgrabstelle beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist der/die Nutzungsberechtigte verpflichtet, die Grabstätte zu räumen.
Urnenwahlgrabstätten
Urnenwahlgrabstätten dienen der Beisetzung von Aschen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht (30 Jahre) verliehen wird. Die Lage in den Grabfeldern kann der Erwerber selbst aussuchen. In einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die aus einer Grabstelle bestehen, die der Reihe nach belegt werden und erst im Todesfall vergeben werden. Nach Ablauf der 30-jährigen Ruhefrist ist ein Wiedererwerb nicht möglich. Das Abräumen der Reihengrabstätten nach Ablauf der Ruhefrist wird nach öffentlicher Bekanntmachung durch die Friedhofsverwaltung veranlasst.
Auf dem Waldfriedhof Freudenthalstraße besteht auch ein Reihengrabfeld für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kinderreihengrabstätten). Die Ruhefrist beträgt hier 20 Jahre. Eine Verlängerung der Ruhefrist nach Ablauf ist hier ebenfalls nicht möglich.
Urnenreihengrabstätten
Urnenreihengrabstätten, die aus einer Grabstelle bestehen, werden erst im Todesfall der Reihe nach vergeben. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf der 30-jährigen Ruhefrist ist ein Wiedererwerb nicht möglich.
Gemeinschaftsgrabfelder
Erdgemeinschaftsgrabanlage
Fluss des Gedenkens
Auf dem Waldfriedhof Freudenthaltstraße wurde zum 1.1.2015 eine Gemeinschaftsgrabanlage für Erdbestattungen eingerichtet, die den Namen „Fluss des Gedenkens" trägt. Auf Antrag kann ein Nutzungsrecht erst im Todesfall an einer Einzel- oder Doppelreihengrabstätte erworben werden. Die Anlage wird von der Friedhofsverwaltung unterhalten und gepflegt. Ein Wiedererwerb an einer Einzel -oder Doppelreihengrabstätte ist grundsätzlich nicht möglich.
Gegen eine Gebühr erfolgt die namentliche Kennzeichnung auf den vorhandenen Flusskieseln. In oder auf dem Boden der Anlage dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Es ist nicht gestattet Anpflanzungen vorzunehmen, die Gräber zu schmücken oder zu verändern. Grabmale, Gedenksteine oder sonstige baulichen Anlagen dürfen nicht errichtet werden.
Gebühren
- Einzelreihengrabstätte: 6.034,00 €
- Doppelreihengrabstätte: 12.068,00 €
- Verlängerungsgebühr: 201,00 € (pro Jahr/je Reihengrabstätte)
Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre. Die Gebühr beinhaltet eine Komplettleistung für das Grab, das zentrale Denkmal, das Grabmal, sowie die Bepflanzung und die Pflege der Anlage und die Gebühr für die laufende Unterhaltung des Friedhofes. Die Beschriftung der Flusskiesel wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.
Urnengemeinschaftsgrabanlagen
Auf dem Friedhof Lindenstraße befindet sich die Anlage „Garten der Erinnerung" und auf dem Waldfriedhof Freudenthalstraße der „Rosengarten" und der „Rosengang" (seit dem 01.07.2018). Diese Urnengemeinschaftsgrabanlagen bestehen aus Einzel- und Doppelgrabstätten für Urnenbeisetzungen. Die Vergabe erfolgt erst im Todesfall der Reihe nach. Die Anlagen werden von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann eine namentliche Kennzeichnung auf den vorhandenen Stelen erfolgen. Diese Beschriftung ist zusätzlich zu den Grabgebühren zu zahlen.
Weitere Urnengemeinschaftsgrabanlagen befinden sich auf dem Friedhof Waffensen und Mulmshorn. Bei den Urnengemeinschaftsanlagen darf Grabschmuck, Kränze, Vasen, Pflanzschalen, Kerzen, Grablichte und anderes nur auf den gesondert ausgewiesenen Flächen niedergelegt werden.
Garten der Erinnerung
Hinweis: Aktuell stehen hier keine Grabstellen zur Verfügung!
Seit Januar 2011 gibt es die Urnengemeinschaftsgrabanlage Garten der Erinnerung. Der zentrale Gedenkstein trägt den Spruch: „Die Erinnerung ist ein Fenster, durch das ich dich sehen kann, wann immer ich will.“
Die Urnenanlage hat Platz für circa 60 Urnen. Es können (allerdings erst bei Eintritt eines Sterbefalles) Einzel- oder Doppelstellen erworben werden. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre und wird bei einer Doppelstelle entsprechend verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Die Plätze werden von der Friedhofsverwaltung vergeben, so dass sich die Nutzungsberechtigten keinen bestimmten Platz aussuchen können. Auf Wunsch wird eine Beschriftung aus Bronzebuchstaben an den Stelen angebracht; dafür sind die Rotenburger Steinmetze Mathias Gersberg und Jens Kusber verantwortlich. Die Gebühren für die Schrift richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Im Regelfall erfolgt die Namensgebung an der Stele, die sich im Feld der jeweiligen Beisetzung befindet; es gibt aber auch Ausnahmen.
Neben dem Namen wird eine kleine Vase angebracht (in den Gebühren enthalten), in die eine einzelne Blume gesteckt werden kann. Diese ist mit einem Bronzemotiv verziert, bei dem die Nutzungsberechtigten zwischen einer Rose, einer Calla oder einem Ahornblatt wählen können.
Gebühren
- Einzelreihengrabstätte: 1.307,00 €
- Doppelreihengrabstätte: 2.614,00 €
- Verlängerungsgebühr: 43,80 € pro Jahr
Die Pflege des Urnengartens wird von der Rotenburger Gärtnerei Früchtenicht durchgeführt. Auf dem eigentlichen Grabfeld ist das Ablegen von Grabschmuck, Blumen, Kränzen und vor allem das Aufstellen von Grablichtern (Kerzen) nicht gestattet. Stattdessen besteht die Möglichkeit, im Bereich des Gedenksteins dergleichen niederzulegen. Im Stein sind außerdem Vasen eingelassen, in denen Blumensträuße ihren Platz finden. In regelmäßigen zeitlichen Abständen werden diese Flächen wieder geräumt.
Rosengarten
Hinweis: Aktuell stehen hier keine Grabstellen zur Verfügung!
Seit dem Jahr 2007 gibt es die Urnengemeinschaftsgrabanlage mit dem Namen „Rosengarten“. Dieser wurde geschaffen, da sich immer mehr Menschen für eine Urnenbeisetzung entscheiden und viele den Angehörigen die Pflege einer Grabstelle ersparen möchten. Der zentrale Gedenkstein trägt den Spruch: „Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir“ (Psalm 139,5)
Die Bepflanzung besteht aus verschiedenen Rosenarten, Bodendeckern und Buchsbäumen. Die Urnenanlage hat Platz für ca. 500 Urnen; davon ist bereits der Großteil vergeben. Sollte der Rosengarten komplett belegt sein, wird es aber in unmittelbarer Nähe ein Angebot in ganz ähnlicher Form geben; dieses neue Feld wird derzeit schon angelegt. Die Grabstätten können (allerdings erst bei Eintritt eines Sterbefalles) als Einzel- oder Doppelstellen erworben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit Familiengrabstätten mit bis zu 4 Urnen zu erwerben. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre und wird bei einer Doppelstelle bzw. einer Familiengrabstätte entsprechend verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Die Plätze werden von der Friedhofsverwaltung vergeben, so dass sich die Nutzungsberechtigten keinen bestimmten Platz aussuchen können. Auf Wunsch wird eine Beschriftung aus Bronzebuchstaben an den Stelen angebracht; hierfür sind die Rotenburger Steinmetze Mathias Gersberg und Jens Kusber verantwortlich. Die Gebühren für die Schrift richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Bei einer Doppelstelle werden die Namen untereinander angebracht. Die Stele, an der die Namensgebung erfolgt, darf nicht von den Angehörigen ausgesucht werden; dieses entscheidet die Friedhofs-verwaltung zusammen mit den Steinmetzen, damit sich eine gleichmäßige Füllung der Stelen ergibt.
Gebühren
- Einzelreihengrabstätte: 1.039,00 €
- Doppelreihengrabstätte: 2.078,00 €
- Verlängerungsgebühr: 34,80 € pro Jahr
Mit der Pflege des Rosengartens ist die Gärtnerei Grewe betraut. Auf dem eigentlichen Grabfeld ist das Ablegen von Grabschmuck, Blumen, Kränzen und vor allem das Aufstellen von Grablichtern nicht gestattet. Stattdessen besteht die Möglichkeit, im Bereich des Gedenksteins dergleichen niederzulegen; dort gibt es auch Halterungen für Sträuße. In regelmäßigen Abständen werden diese Gegenstände durch den Friedhofsgärtner wieder entfernt.
Rosengang
Hinweis: Aktuell stehen hier keine Grabstellen zur Verfügung!
Seit dem Jahr 2018 gibt es die Urnengemeinschaftsgrabanlage mit dem Namen „Rosengang“. Dieser wurde in unmittelbarer Nähe des Rosengartens auf einer freien dreieckigen Fläche angelegt, da es im Rosengarten keine freien Stellen mehr gibt. Immer mehr Menschen entscheiden sich heute für eine Urnengemeinschaftsgrabanlage. Der Gedenkstein trägt einen Spruch des französischen Schriftstellers Jean de La Fontaine und lautet: „Mit den Flügeln der Zeit fliegt die Traurigkeit davon“. Die Bepflanzung besteht aus verschiedenen Rosenarten, Bodendeckern, Kirschlorbeer und Kugelahorn.
Der Rosengang bietet Platz für circa 170 Urnen. Die Grabstätten können (allerdings erst bei Eintritt eines Sterbefalles) als Einzel- oder Doppelstellen erworben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Familiengrabstätten mit bis zu vier Urnen zu erwerben. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre und wird bei einer Doppelstelle beziehungsweise einer Familiengrabstätte entsprechend verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Die Plätze werden von der Friedhofsverwaltung vergeben, sodass sich die Nutzungsberechtigten keinen bestimmten Platz aussuchen können.
Auf Wunsch wird eine Beschriftung aus Bronzebuchstaben an einer der sieben Stelen angebracht; diese sind mit Rosenköpfen und Rosenblättern, ebenfalls aus Bronze, verziert. Für die Beschriftung sind die Steinmetzbetriebe Jens Spieler und Jens Kusber verantwortlich. Die Gebühren für die Schrift richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Bei einer Doppelstelle werden die Namen untereinander angebracht. Die Gebühr beinhaltet eine Komplettleistung für das Grab, die Unterhaltung der Urnengemeinschaftsanlage sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühr.
Gebühren
- Einzelreihengrabstätte: 1.363,00 €
- Doppelreihengrabstätte: 2.726,00 €
- Verlängerungsgebühr: 46 € pro Jahr
Mit der Pflege des Rosengangs ist die Gärtnerei Grewe betraut. Auf dem eigentlichen Grabfeld ist das Ablegen von Grabschmuck, Blumen, Kränzen und vor allem das Aufstellen von Grablichtern (Kerzen) nicht gestattet. Stattdessen besteht die Möglichkeit, auf einem zentralen Platz dergleichen niederzulegen; hier gibt es auch Halterungen für Sträuße. In regelmäßigen Abständen werden diese Gegenstände durch den Friedhofsgärtner wieder entfernt.
Naturbestattungsgrabfeld
Seit einigen Jahren können auf dem Waldfriedhof Freudenthalstraße auch naturnahe Bestattungen erfolgen. Beide Naturbestattungsfelder befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Kapelle. Naturbestattungen bedeuten, dass die Asche eines/einer Verstorbenen unter einem Baum, einem Strauch o.ä. in einer biologisch abbaubaren Urne ohne jegliche weitere Gestaltung und Pflege der Grabstätte beigesetzt wird.
Die Grabstellen werden als Einzel- und Familien-urnengrabstätten (diese bestehen aus zwei bis maximal vier Grabstellen) angeboten, die für einen Zeitraum von 30 Jahren erworben werden können. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist lediglich bei den Familienurnengrabstätten möglich. Die Grabstätten werden erst im Sterbefall vergeben.
Gebühren
- Für eine Grabstätte (Einzel- oder Familiengrabstätte) ist je Urnengrabstelle eine Gebühr in Höhe von 1.127,00 € zu entrichten.
- Die Verlängerungsgebühr beläuft sich auf 37,80 € pro Grabstelle und Jahr.
Mit der Entrichtung der Gebühr wird die von der Friedhofsverwaltung angebotene Komplettleistung für das Grab, das Grabmal, die namentliche Kennzeichnung an dem Grabmal sowie die Unterhaltung der Gemeinschaftsanlage abgegolten. Nur im Bereich der Grabstelen beziehungsweise der Findlinge können Blumen, Kränze o.ä. abgelegt werden, wobei in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Räumung dieser Flächen durch die Friedhofsgärtnerei Grewe erfolgt.
Naturgarten I
Das Naturbestattungsfeld I wurde im Januar 2012 für Beisetzungen freigegeben und bietet Platz für ca. 190 Urnen. Im Umfeld der Bestattungsbäume beziehungsweise -sträucher sind verschiedene Grabstelen aufgestellt, auf denen die Namen der Verstorbenen aufgebracht werden. Die Angehörigen können sich eine Stele beziehungsweise einen Baum oder Strauch, der zu der jeweiligen Stele gehört, aussuchen. Die Beschriftung wird von den Steinmetzbetrieben Kusber (Rotenburg) und Spieler (Ottersberg) vorgenommen.
Naturgarten II
Das Naturbestattungsfeld II wurde im Juni 2021 freigegeben; hier können ca. 260 Urnen, ebenfalls im Umfeld der Bestattungsbäume bzw. -sträucher beigesetzt werden. Die Beschriftungen werden auf Bronzeblättern gefertigt und auf Findlingen, die jeweils wieder zu einem bestimmten Baum oder Strauch gehören, aufgebracht. Die Angehörigen können zwischen fünf verschiedenen Blättern (Efeu, Ahorn, Buche, Eiche und Gingko) wählen. Für diese Namensblätter zeichnen die Steinmetzbetriebe Kusber (Rotenburg), Spieler (Ottersberg) und Uhle (Hetzwege) verantwortlich.
Anonyme Urnenreihengrabanlage
Vor der Kapelle auf dem Waldfriedhof Freudenthalstraße befindet sich eine Rasenfläche für die anonyme Beisetzung von Urnen. Eine Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt nicht. Grabschmuck darf auf der Rasenfläche nicht abgelegt werden, sondern auf einer zentralen Fläche am Gräberfeld.
Muslimisches Grabfeld
Auf dem Waldfriedhof Freudenthalstraße befindet sich eine Grabanlage für Erdbestattungen (auch in Tüchern) für Verstorbene muslimischer Religionszugehörigkeit.
Aufgrund eines Antrages der muslimischen Gemeinde in Rotenburg (Wümme), hat der Rat der Stadt im März 2010 der Herstellung dieser Anlage zugestimmt. Nach dreijähriger Planung zusammen mit der muslimischen Gemeinde ist das Grabfeld zum 1.1.2011 fertig gestellt worden. Neben der Friedhofsgärtnerei Grewe waren die beiden Rotenburger Steinmetzbetriebe Naturstein Scharnhop und Kusber Naturstein an der Herstellung beteiligt. Es können auf dem Grabfeld circa 90 Beisetzungen stattfinden.
An den Grabstätten kann auf Antrag erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren ein Nutzungsrecht verliehen werden. Vor einer Bestattung in Tüchern ist die Zustimmung vom Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) erforderlich. Für die Anlage des Grabfeldes wurde eine Fläche ausgesucht, auf der noch niemals zuvor bestattet wurde. Die Ausrichtung der Grabstätten erfolgt derart, dass die Gesichter der Verstorbenen nach Mekka weisen.
Der Verstorbene wird in einem Sarg zur Bestattungsstelle gebracht und dann sarglos in Tüchern auf einer geschlossenen Holzunterlage liegend bestattet. Die Aushebung des Grabes wird durch die Friedhofsverwaltung veranlasst. Nachdem die Angehörigen den Leichnam/Sarg mit Erde bedeckt haben, übernehmen die Friedhofsverwaltung beziehungsweise die von der Friedhofsverwaltung bestimmten Personen die Verfüllung des Grabes.
Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätten sind die jeweiligen Nutzungsberechtigen verantwortlich. Sie können die Grabstätten selbst pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner damit beauftragen. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf des Nutzungsrechtes. Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der/die Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Stadt die Grabstätte innerhalb der gesetzten Frist in Ordnung zu bringen.
Grabmale
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabzeichen und der damit zusammenhängenden sowie aller sonstigen baulichen Anlagen wie zum Beispiel die Abdeckung von Grabstätten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt Rotenburg (Wümme). Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich für die Standsicherheit ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Grabmale werden einmal jährlich durch die Friedhofsverwaltung auf ihre Standsicherheit geprüft. Die Abdeckung von Wahlgrabstätten mit Steinplatten o.a. Abdeckungen ist nur bis zu einem Anteil von 75 Prozent der Fläche der Wahlgrabstätte zulässig.
Gebühren
Ein Wahlgrab für muslimische Religionszugehörige für 30 Jahre kostet 1.139,00 Euro. Für jedes Jahr der Verlängerung der Grabstätte wird eine Gebühr von 38 Euro erhoben.
Wünschen Sie noch weitere Informationen zu den einzelnen Grabarten, wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.