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Radfahren in Rotenburg

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Stadtradeln 2023 - Koordinatorin Andrea Rieß Die Stadt Rotenburg (Wümme) verfügt über ein gut ausgeschildertes Radwegenetz mit attraktiven Themenrouten rund um Rotenburg. So laden Mühlen-, Ähren-, Wald-, Hügelgräber- sowie der überregionale Wümme-Radweg zum ausgiebigen Radfahren ein.

In der Rotenburger Innenstadt wurden von 2013 bis 2016 sämtliche sogenannte Felgenkiller aus dem öffentlichen Raum entfernt und gegen moderne Fahrradbügel ausgetauscht. Hierdurch wird auch die Initiative „Anschließen statt abschließen“ der Polizei unterstützt.

Fahrradfahren in der Fußgängerzone

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Fußgängerzone grundsätzlich nicht für den Fahrradverkehr freigegeben. Bereits seit Bestehen der Rotenburger Fußgängerzone ist diese aber schon durch das Zusatzzeichen für die Abend-, Nacht- und Morgenstunden für den Radfahrverkehr freigegeben: In der Zeit von 10 bis 19 Uhr haben Radfahrende jedoch abzusteigen und das Fahrrad zu schieben - auch an Sonntagen!

2023_Fußgängerzone Das 2013 erarbeitete Radverkehrskonzept bestätigt diesen bewährten Kompromiss und unterstützt weiterhin die Belange des Fußgängerverkehrs als schutzbedürftigste Verkehrsbeteiligte.

Aber auch während der Freigabezeiten gilt: Dies ist ein Aufenthaltsbereich für Menschen, die zu Fuß gehen! Der Fußgängerverkehr hat Vorrang gegenüber dem Radfahrverkehr und bestimmt das Verkehrsgeschehen. Radfahrende müssen zwar nicht absteigen, müssen jedoch vorsichtig fahren und dürfen niemanden gefährden.

§1 der Straßenverkehrsordnung besagt: Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis sind unerlässlich für alle Verkehrsbeteiligten – auch und hier besonders für alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind.

Um unangenehme Konfliktsituationen zu vermeiden, gilt folgendes:

  • Fahren Sie vorausschauend und nur mit Schrittgeschwindigkeit!
  • Steigen Sie gegebenenfalls ab und schieben Sie das Fahrrad!
  • Überholen Sie nur bei ausreichenden Platzverhältnissen!
  • Gewähren Sie denen, die zu Fuß gehen, jederzeit Vortritt!
  • Befahren Sie nur die mittlere Fahrtrasse, die seitlichen (roten) Fußgängerbereiche sind für Radfahrende ein absolutes tabu.

Nach den Angaben des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) 2002 beträgt der Radverkehrsanteil in Rotenburg ca. zwölf Prozent am Gesamtverkehrsaufkommen. Mit der Mitgliedschaft im Klimaschutzbündnis und der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes 2013 hat die Stadt die nachhaltige Stärkung der Nahmobilität durch Förderung des Umweltverbundes beschlossen.

Um die im Radverkehrskonzept herausgearbeiteten Handlungsfelder (Verkehrssicherheit, Netzkonzeption, fahrradfreundliche Infrastruktur, Fahrradparken, Öffentlichkeitsarbeit) umzusetzen, wurde ein Arbeitskreis Fahrradverkehr gegründet, in dem sowohl die fahrradverkehrsbezogenen Institutionen (z.B. Polizei, ADFC, Verkehrsbehörden, Politik u.a.) als auch fahrradinteressierte Bürger mitarbeiten. Erste Ergebnisse waren neben kleineren Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität für Radfahrer sowohl die Eröffnung der ersten Fahrradstraße in Rotenburg als auch die Erstellung einer Prioritätenliste für die Erweiterung des Radwegenetzes, deren Umsetzung mit Fördermitteln des Bundes beziehungsweise der EU erfolgen kann. Mittlerweile existiert in Rotenburg neben dem Hemphöfen eine weitere Fahrradstraße in der Gerberstraße. 

Fahrradstraßen in Rotenburg

Was ist eine Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Fahrräder vorgesehene Straße. Diese haben Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße nur benutzen, wenn ein Zusatzzeichen dieses ausdrücklich zulässt. Kraftfahrzeuge müssen sich dem Radverkehr unterordnen. Der motorisierte Fahrzeugverkehr (also auch Motorroller, Mofas und Motorräder) muss sich dem Tempo der Radfahrenden anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Wer Fahrrad fährt, darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen die Autofahrenden die Geschwindigkeit weiter verringern.

Was dürfen Radfahrer?

Sie dürfen nebeneinander fahren, das ist ausdrücklich erlaubt. Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Die Gehwege gehören denen, die zu Fuß gehen. Aber radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren. Es gilt rechts vor links, wenn nicht anders angeordnet. Aber: Trotz aller Regelungen bleibt die wichtigste Regel im Straßenverkehr nach wie vor § 1 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.“

Was dürfen andere Verkehrsteilnehmer?

Durch die verwendete Zusatzzeichen "Anlieger frei" (im Hemphöfen) und "KFZ frei" (in der Gerberstraße) ist es dem Fahrzeugverkehr erlaubt, die Straße zu befahren und die Parkflächen zu nutzen. Aber: Fahrräder haben Priorität! Autos und Motorräder dürfen Radfahrende nur überholen, wenn ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter eingehalten werden kann. Für den motorisierten Verkehr gilt: Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Mit Inlineskates darf die Fahrbahn der Fahrradstraßen nur genutzt werden, wenn es ein Zusatzschild erlaubt. Ansonsten müssen sie auf den Gehwegen fahren.

Auszeichnungen

  • 2012 nahm die Stadt Rotenburg (Wümme) den Landes-Sonderpreis „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“ für die neu errichtete Bike&Ride-Anlage am Rotenburger Bahnhof entgegen.
  • 2015 war die Stadt Rotenburg (Wümme) Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V. (AGFK). Mittlerweile ist dieses Netzwerk auf 50 Kommunen angewachsen und bietet seinen Mitgliedern viele Vorteile bei der Förderung des Radverkehrs.
  • 2017 erhielt die Stadt Rotenburg (Wümme) im Zuge einer (noch) nicht erfolgreichen Zertifizierung zur Fahrradfreundlichen Kommune eine ausdrückliche Belobigung sowie die Aufforderung, sich in den nächsten Jahren nochmals um diesen Titel zu bewerben.

In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Sanierungen vorhandener Radwege sowie Befestigung neuer Radwege durchgeführt. In diesem Zuge entstanden bislang vier bauliche Bevorrechtigungen für Radfahrer, an denen der Fahrradverkehr Vorrang genießt und der Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn wartepflichtig ist.

Maßnahmenprogramm 2016/2020

Das Rotenburger Radwegenetz konnte weiter verbessert werden:

  • (Lückenschluss vom Baugebiet Grafeler-Damm-West bis Ginsterweg) Ebbers Kamp
  • Sandhasenweg (Abschnitt zwischen Jägerhöhe und Leipziger Straße)
  • Radweg parallel Rönnebrocksweg
  • Ausbau des Geh- und Radweges Luhner Weg (zwischen Zum Eichhoop und Bundesstraße 71) sowie des Verbindungsweges zwischen Bundesstraße 71 und Karl-Göx-Straße (Gewerbegebiet Hohenesch-Nord)
  • Ausbau des Verbindungsweges Ebbers Kamp - Kalandshof

In den kommenden Jahren sind weitere Maßnahmen insbesondere für den Radfahrverkehr geplant:

  • Ausbau der Ortsdurchfahrt Harburger Straße
  • Fertigstellung des Sandhasenweges bis Brockmanns Wiesenweg und darüber hinaus bis Brockel
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

© Stadt Rotenburg (Wümme)

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