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Kinderreisepass

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Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01. Januar 2024

Am 29. September 2023 hat der Bundesrat Änderungen im Passrecht zugestimmt (Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens). Das Gesetz sieht unter anderem die Abschaffung des Kindereisepasses vor. Das bedeutet, dass es künftig keine Dokumente mehr geben wird, die ausschließlich für Kinder ausgestellt werden. Es können nur noch Personalausweise oder Reisepässe (analog der Dokumente für Erwachsene) ausgestellt werden.

Grundsätzlich gilt, dass sich Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres innerhalb Deutschlands nicht ausweisen müssen. Mit 16 Jahren hingegen wird es zur Pflicht.

Für anstehende Auslandsreisen können ab dem 01.01.2024 nur noch folgende Dokumente für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgestellt werden:

Reisepass: Der Pass ist uneingeschränkt weltweit nutzbar. In der Regel dauert die Herstellung ca. 4 Wochen. Alternativ kann der Reisepass (gegen Aufpreis) im Expressverfahren innerhalb von 3 Werktagen hergestellt werden. In begründeten Einzelfällen kommt auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses - bei entsprechender Anerkennung im Reisezielland - in Betracht, der in der Regel sofort vor Ort ausgestellt werden kann.

Personalausweis: Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis, dessen Herstellung ca. 3 Wochen dauert. Achtung: In Großbritannien ist (seit dem 01.10.2021) wieder ein Reisepass für einreisende Deutsche erforderlich. Vorläufige Personalausweise, die nur 3 Monate gültig sind, kommen ggf. – bei Anerkennung im Reisezielland – ebenfalls in Betracht und können sofort ausgestellt werden.

Über aktuelle Einreisebestimmungen für das jeweilige Reiseland können Sie sich auf der Internetseite

www.auswaertiges-amt informieren.

Sowohl der elektronische Reisepass, als auch der elektronische Personalausweis werden für Kinder grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt. Wichtiger Hinweis: Ausweis- und Passdokumente sind nur so lange nutzbar, wie eine Identifizierung des Inhabers anhand des Lichtbildes zweifelsfrei möglich ist. Hinsichtlich der Ausstellung von Dokumenten für Säuglinge und Kleinkinder ist demnach - unabhängig von der angegebenen Gültigkeitsdauer - unter Umständen von einer sehr kurzen tatsächlichen Nutzungsdauer auszugehen. Grenzübertritte sind dann ggf. (auch vor Gültigkeitsablauf) nicht mehr möglich!

Im Vergleich:

Reisepass

vorläufiger Reisepass

Personalausweis

vorläufiger Personalausweis

Kosten

37,50 €

Expresszuschlag 32 €

(ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € Gebühr + 10 Jahre gültig)

26,00 €

(nur in begründeten Ausnahmefällen !)

22,80 €

(ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € Gebühr+ 10 Jahre gültig)

10,00 €

Gültigkeit

6 Jahre

(kann vorzeitig ungültig werden)

1 Jahr

6 Jahre

(kann vorzeitig ungültig werden)

3 Monate

außerhalb EU

uneingeschränkt

eingeschränkt

eingeschränkt

eingeschränkt

elektronisch

ja

nein

ja

nein

Für die Antragstellung ist IMMER ein aktuelles Lichtbild sowie die Anwesenheit des Kindes und zumindest eines im gleichen Haushalt gemeldeten Sorgeberechtigten erforderlich. Zudem sind ggf. Geburtsurkunden, Sorgeerklärungen, Nachweise über Namensänderungen oder Zustimmungen weiterer Sorgeberechtigter vorzulegen. Auskünfte hierzu erteilt im Einzelfall das Einwohnermeldeamt.

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Da es sich beim Kinderreisepass um ein Passersatzdokument handelt, wird er nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Vor jeder Auslandsreise sollte sich daher erkundigt werden, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt. Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zum Reiseziel sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes zu finden.

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Alter Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde.
  • Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild, im Hochformat (45x35 mm), Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen.

Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen gemeldet werden.



Birgit Lutz
04261 71 137
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Michelle Hoffmann
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Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Gebühren:

Neuausstellung eines Kinderreisepasses (Laufzeit ein Jahr, maximal bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs: 13 €.

Verlängerung (Laufzeit ein Jahr, maximal bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs vor Ablauf) bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses (aktuelles Lichtbild): 6 €.

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Stadt Rotenburg (Wümme)

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27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
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Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

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