Personalausweis
Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit.
Funktionen
- Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion), z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
- Elektronische Signatur: Sie ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren.
- Zwei digitale Fingerabdrücke: Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.
Daten
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname
- Künstlername
Seit dem 1. November 2010 löst der Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der bisherige ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.
Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles biometrisches Lichtbild, im Hochformat (45x35 mm), Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Aktuelle Personenstandsurkunde (bei Ledigen die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Personen die Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch der Familie) zur Prüfung der Personenangaben, sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde.
Antragstellung/ Formulare
Die Stellung eines Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Sollten Sie noch keinen Ausweis, Reisepass (Kinderreisepass) besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, muss zusätzlich ein Elternteil/gesetzlicher Vertreter für die Beantragung vor Ort sein.
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Bearbeitungsdauer:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.
Gebühren:
- Antragsteller ab 24 Jahren, Geltungsdauer zehn Jahre: 37 €
- Antragsteller unter 24 Jahren, Geltungsdauer sechs Jahre: 22,80 €
- Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30 €
- Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle: 13 €
- Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: gebührenfrei
- Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall: gebührenfrei