Urnenreihengrabstätten
Urnenreihengrabstätten, die aus einer Grabstelle bestehen, werden erst im Todesfall der Reihe nach vergeben. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf der 30-jährigen Ruhefrist ist ein Wiedererwerb nicht möglich.
Urnenreihengrabstätten, die aus einer Grabstelle bestehen, werden erst im Todesfall der Reihe nach vergeben. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf der 30-jährigen Ruhefrist ist ein Wiedererwerb nicht möglich.