Herbstzeitlose


Alle Jahre wieder im Herbst
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Herbstlaub macht die Stadt Rotenburg (Wümme) alle Grundstückseigentümer erneut auf ihre Pflicht zur Gehweg- und Straßenreinigung aufmerksam. Gerade bei herbstlichem Wetter stellt Laubfall eine erhebliche Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar.

Die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke werden daran erinnert, dass die Stadt Rotenburg die Reinigungspflicht auf den Gehwegen und insbesondere auch in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) sowie Baustraßen gemäß Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen hat.

Die Gehwege und in verkehrsberuhigten Bereichen sowie Baustraßen der gesamte befestigte und unbefestigte Straßenbereich bis zur Mitte der Straße ist von Laub und anderen Verunreinigungen freizuhalten. In der Vergangenheit ist wiederholt festgestellt worden, dass Laub in die Gossen gekehrt worden ist; dieses ist ebenso verboten wie das Kehren in die Rinnsteine, Gräben und Einlaufschächte sowie das Kehren auf die Fahrbahn oder zum Nachbarn hin. Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Für Grundstückseigentümer, die ihrer Reinigungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen, kann es im Falle eines Unfalls sehr teuer werden. Die Reinigungsarbeiten können auch an ein Unternehmen abgegeben und von diesem durchgeführt werden; Verantwortlicher bleibt allerdings weiterhin der Grundstückseigentümer.

Die Stadt Rotenburg bittet alle Bürger, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen, so dass Unfälle vermieden werden können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass in den nächsten Wochen Kontrollen durchgeführt werden.