Unerlaubte Abfallentsorgung
Abfälle sind entsprechend der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rotenburg (Wümme) (Abfallentsorgungssatzung) zu entsorgen. Die unerlaubte Abfallentsorgung, häufig auch als „wilde Mülldeponie“ bezeichnet, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Zusätzlich hat der Verursacher die Kosten der Beseitigung zu tragen.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Abfallbeseitigung deshalb an die Abfallberatung des Landkreises Rotenburg (Wümme) >>>.
Melden Sie festgestellte „wilde Mülldeponien“ in der Feldmark direkt dem Amt für Abfallwirtschaft beim Landkreis Rotenburg (Wümme) >>>.
„Wilde Mülldeponien“ innerhalb der Stadt Rotenburg (Wümme) oder in den Ortschaften können Sie der Stadt Rotenburg (Wümme) melden >>>.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!