Brauchtumsfeuer
Die seit dem 1.2.2015 gültige Pflanzenabfallverordnung regelt die Entsorgung von Pflanzenresten und Treibseln. Nur zu den in §2 genannten Einzelfällen dürfen Pflanzenreste und Treibsel verbrannt werden. Sogenannte Brauchtumsfeuer oder Traditionsfeuer können beim Ordnungsamt jedoch beantragt werden. Hierzu zählen auch Osterfeuer.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!