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Fundsachen

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Sonstiges

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm der Aufenthalt nicht bekannt, so hat er den Fund beim Fundbüro der Stadt anzuzeigen. Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn die Sache nicht mehr als 10€ wert ist.

Der Finder ist grundsätzlich zur Verwahrung der Fundsache verpflichtet. Er ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache an diese auszuhändigen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate nach Anzeige des Fundes.
 
Nähere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, Aufbewahrungsgebühren und Finderlohn erhalten Sie auf Anfrage.
 
Verlustanzeigen

Viele Fundsachen werden bei der Stadt abgeliefert, ohne dass sich ein Verlierer danach erkundigt. Die Fundgegenstände gehen dann, wenn der Finder auf den Erwerb des Eigentums an der Fundsache verzichtet hat, in das Eigentum der Stadt über. Sie werden versteigert. Es lohnt sich, den Verlust einer Sache dem Fundbüro der Stadt frühzeitig mitzuteilen.


Was Sie mitbringen sollten:

  • Eine genaue Beschreibung des Fundgegenstandes mit Wertangabe.
  • Einen gegebenenfalls abzuliefernden Fundgegenstand.
  • Eine genaue Beschreibung des Verlustgegenstandes.

Verlustanzeige

Hier können Sie direkt eine Verlustanzeige aufgeben. Wichtig sind eine Beschreibung des Gegenstandes und der Ort des vermutlichen Verlustes.

Beschreibung des Gegenstandes sowie Ort des Verlustes

Tag des Verlustes

mit * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.



Alexander Rothammel
04261 71 133
E-Mail senden
Martin Otto
04261 71 132
E-Mail senden
Alina Brandes
04261 71 134
E-Mail senden
Ordnungsabteilung
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Ordnungsabteilung

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren.

Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!

andere Downloads

Hinweisblatt zur Fundsachenverwaltung gemäß DSGVO Art. 13 & 14.
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

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Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!

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