Vergnügungssteuer
Bei Anmeldung von vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen (z.B. Catcher-, Ringkampf- und Boxveranstaltungen mit Profiteilnehmern) müssen grundsätzlich die zum Verkauf vorgesehenen Eintrittskarten zum Abstempeln durch das Steueramt vorgelegt werden. Tanzveranstaltungen sind seit Juli 2008 nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig. Für die Anmeldung von Spielgeräten kann telefonisch oder per Email beim Steueramt ein Vordruck angefordert werden.
Näheres über die Höhe der Steuersätze können sie der Vergnügungssteuersatzung entnehmen.