Schmutzwasserkanalgebühr
Erstattung von Kanalbenutzungsgebühren für Bürger*innen der Kernstadt und der Ortschaften Rotenburgs
Sofern das Frischwasser von den Stadtwerken Rotenburg (Wümme) GmbH oder dem Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land (WVV) bezogen wird, erfolgt die Festsetzung der Schmutzwasserkanalgebühren durch die Stadtwerke bzw. den Wasserversorgungsverband im Auftrag der Stadt automatisch zusammen mit der Abrechnung für das Frischwasser. In den übrigen Fällen (eigene Wasserversorgung etc.) setzt das Steueramt die Schmutzwasserkanalgebühren bei den Grundstückseigentümer*innen fest.
Für Wassermengen, die nachweislich nicht in den Schmutzwasserkanal gelangen (z.B. für die Gartenbewässerung), werden auf Antrag die Schmutzwasserkanalgebühren erstattet. Als Nachweis für diese Wassermengen ist der Einbau eines geeichten Zwischenzählers erforderlich und innerhalb von sechs Wochen nach Installation im Amt für Finanzen anzumelden. Die Zählerstände des Zwischenzählers können für Erstattungen telefonisch, per E-Mail, postalisch oder durch persönliche Vorsprache mitgeteilt werden.
Weiterhin ist es erforderlich, ein Foto vom zweiten Wasserzähler einzureichen, auf dem die Zähler-Nr. und die Konformitäts-Kennzeichnung (z. B. CE M12 3456) zu erkennen sind.
Pool - Verfahrensweise
Für das Beitreiben eines Pools ist die Nutzung vor Beginn beim Amt für Finanzen schriftlich anzuzeigen. Bei der Verwendung des Poolwassers, dessen Behandlung während des Betriebes und dessen Entsorgung ist eine besondere Verfahrensweise zu berücksichtigen.