Grundsteuer
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund eines Grundsteuermessbetragsbescheides, den die Stadt direkt vom Finanzamt erhält. Der Hebesatz der Grundsteuer beträgt ab 1. Januar 2025 für die Grundsteuer A 635 Prozent, für die Grundsteuer unverändert B 450 Prozent.
Bei Eigentümerwechsel eines Grundstücks erfolgt die Umschreibung automatisch grundsätzlich zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Eine besondere Mitteilung an das Steueramt durch die/ den bisherige(n) Eigentümerin/ Eigentümer ist nicht erforderlich.