Amtliche Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan gemäß §§ 47d und 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Lärmaktionsplan
gemäß §§ 47d und 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlaments hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.12.2024 hinsichtlich der Auswirkungen des Straßenlärms entlang der Bundesstraßen 71, 75 und 215 sowie des Lärms an der Haupteisenbahnstrecke Bremen-Hamburg den Lärmaktionsplan, Stufe 4, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und Maßnahmen für eine Lärmminderung aufgezeigt werden, beschlossen.
Der Lärmaktionsplan kann auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.rotenburg-wuemme.de → Rat und Verwaltung → Stadtplanung → Lärmaktionsplan eingesehen werden.
Rotenburg (Wümme), 09.01.2025
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann