Amtliche Bekanntmachung über die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 – Wohnanlage Hemphöfen 14
Stadt Rotenburg (Wümme)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1, 2. Änderung
– Wohnanlage Hemphöfen 14 –
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
emäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Das Planänderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung ist es, den vorhandenen Standort zu reaktivieren, Leer- und Missstände zu vermeiden und eine innenstadtnahe Wohnungsversorgung zu fördern.
Die Entwurfsunterlagen sind in der Zeit vom
01.07.2025 bis einschließlich 01.08.2025
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de unter Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Rotenburg (Wümme), den 23.06.2025
Der Bürgermeister
L. S.
gez. Torsten Oestmann