Personalausweis abholen
Personalausweis abholen
Der fertiggestellte Personalausweis muss in der Ausweisbehörde abgeholt werden. Wenn Sie selbst keine Gelegenheit zur Abholung haben, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Hierzu ist jedoch eine spezielle schriftliche Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss sich selbst ausweisen können und Ihren bisherigen (oder vorläufigen) Ausweis zur Abholung mitbringen.