Erschließungsbeitragsbescheinigung
Für Grundstücke, die im Geltungsbereich der Stadt Rotenburg (Wümme) liegen, wird auf formlosen Antrag eine Bescheinigung über bereits gezahlte beziehungsweise noch zu zahlende Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und einmalige Abwasserbeiträge ausgestellt.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.