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Reisepass beantragen

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Reisepass beantragen

Allgemeine Informationen und Hinweise

Wer in ein Land reisen möchte, welches nicht zur EU gehört, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass.

Deutsche Staatsangehörige erhalten auf Antrag einen Reisepass. Es muss im Regelfall mit Herstellungszeiten von ca. 4 Wochen gerechnet werden. In eiligeren Fällen kann die Herstellung gegen eine höhere Gebühr (von zusätzlich 32 Euro) durch die Ausstellung eines Expresspasses beschleunigt werden. Reisepässe im Expressverfahren sind in der Regel nach 3 Werktagen abholbereit. Macht die antragstellende Person glaubhaft, dass sofort oder in Kürze ein Pass benötigt und die reguläre Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr bis zum Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann im besonderen Einzelfall sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird jedoch nicht in allen Ländern als Reisedokument anerkannt, da er nicht elektronisch lesbar ist. Über aktuelle Einreisebestimmungen können Sie sich auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de informieren.

Seit dem 01.07.2003 ist es möglich, einen Reisepass mit 48 Seiten (anstelle 32 Seiten) herstellen zu lassen. Diese Möglichkeit ist für Vielreisende geschaffen worden, die bereits vor Ablauf der Gültigkeit ihres Reisepasses aufgrund von Platzmangel bisher einen neuen Reisepass beantragen mussten. Die Antragstellung unterscheidet sich nicht vom regulären 32-Seiten-Reisepass. Der 48-Seiten-Reisepass kostet jedoch zu der regulären Gebühr zusätzlich 22 Euro.

Antragstellung

Der Pass kann nur auf persönlichen Antrag ausgestellt werden. Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Personensorgeberechtigten erscheinen. Die Ausstellung eines Passes an Minderjährige bedarf zudem der schriftlichen Zustimmung der Sorgeberechtigten, die im gleichen Haushalt gemeldet sind.

Abholung

Sobald der Reisepass zur Abholung bereit liegt, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Abholung kann (ausgenommen bei vorläufigen Reisepässen) durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Die Vollmacht kann auch formlos ausgestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild im Hochformat (digital, siehe unten)
  • Der aktuelle Personalausweis oder bisherige Reisepass
  • Letzte Personenstandsurkunde, sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde. Bei Ledigen die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Personen die Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch der Familie

Welche Art von Foto kann ich für den Reisepass verwenden?

Ab dem 1. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale Lichtbilder nutzen. Grund dafür ist eine Rechtsänderung, die bundesweit greift: das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020. Die Regelung betrifft sowohl endgültige als auch vorläufige Dokumente.

Bilder für Ausweisdokumente können nicht mehr wie bisher mittels einer App selbst angefertigt werden, sondern müssen bei Fotodienstleistenden aufgenommen und der Ausweisbehörde über einen digitalen Abruf aus einer Cloud zur Verfügung gestellt werden. Heißt: Im Fotogeschäft erhalten Sie künftig anstelle der ausgedruckten Fotos einen Barcode, der bei der Antragstellung in der Ausweisbehörde vorzulegen ist.

Kommunen können die Lichtbilderfassung in eigenen Räumen anbieten, eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Die Stadt Rotenburg (Wümme) wird voraussichtlich ab Sommer 2025 eine Fotostation im Wartebereich anbieten, an der Lichtbilder mit einem Selbsterfassungssystem digital erstellt werden können. Die Gebühr ist dann bei der Antragsaufnahme zu zahlen. Diese Bilder sind nur für die Beantragung von Ausweisen oder Pässen vor Ort verwendbar. Sie können und dürfen weder dem Antragsteller, noch anderen Behörden, beispielsweise der Führerscheinstelle, zur Verfügung gestellt werden.




Bearbeitungsgebühren:

Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, Laufzeit zehn Jahre: 70 €
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Laufzeit sechs Jahre: 37,50 €
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Ausnahmefällen, Laufzeit maximal ein Jahr: 26 €

Zusätzlich (zur oben angeführten Gebühr) für einen 48-Seiten-Reisepass 22 €
Zusätzlich (zur oben angeführten Gebühr) für einen Pass im Expressverfahren 32 €







wichtige Dokumente:

Pfeil rechts Zustimmungserklärung-2024 (neu)




leer
Birgit Lutz
04261 71 137
04261 71 299
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Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.12
Kerstin Monsees
04261 71 139
04261 71 299
Email schreiben
Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.12
Michelle Hoffmann
04261 71 138
04261 71 299
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Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.12
Vanessa Bruns (Abteilungsleiterin)
04261 71 136
04261 71 299
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Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.12
Jennifer Eberhard
04261 71 136
04261 71 299
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Erdgeschoss, Altbau
Zimmer: E.12
Pfeil rechts Meldeamt
Pfeil rechts Ordnungsamt
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

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