Verkauf pyrotechnischer Gegenstände
Zum Jahreswechsel dürfen in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 an Verbraucher verkauft werden. Dabei sind, abhängig von der Menge der Nettoexplosivstoffmasse, bestimmte Auflagen für die Lagerung einzuhalten.
Kleinstfeuerwerk (Kategorie 1) darf während des ganzen Jahres verkauft werden. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Stadt Rotenburg (Wümme) ist zuständig für die Überwachung des Verkaufs und der Lagerung pyrotechnischer Gegenstände. Weitere Informationen können dem Merkblatt entnommen werden.