Sterbefall
Der Tod eines Angehörigen oder Freundes ist nicht leicht zu verkraften. In diesen schweren Stunden muss vieles entschieden und veranlasst werden, und wir wünschen Ihnen, dass es Menschen gibt, die Sie auf diesem Weg unterstützen. Auch rechtlich ist einiges zu beachten, dabei werden wir Ihnen gerne behilflich sein. Für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen. Nach Abschluss der Ermittlungen erteilt die Staatsanwaltschaft die Freigabe für die Bestattung.
Für die Beurkundung des Sterbefalls sind gemäß § 38 Personenstandsverordnung (PStV) folgende Urkunden und Unterlagen vorzulegen:
- eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- die Geburtsurkunde, der Personalausweis
- bei Verheirateten: zusätzlich die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Verwitweten: die Eheurkunde und vom früher Verstorbenen die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung
- bei Geschiedenen: die Eheurkunde und das Scheidungs- , Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil
- eine Meldebescheinigung als Nachweis über den letzten Wohnsitz, den Familienstand sowie die Konfession
- ausländische Urkunden sind im Original mit Übersetzung vorzulegen
Zentrale E-Mail-Adresse des Standesamtes: standesamt@rotenburg-wuemme.de
Bearbeitungsgebühren:
Erste Sterbeurkunde: 15 €
Jede weitere Sterbeurkunde: 7,50 € (im gleichen Arbeitsgang)