Kinderreisepass
Die Beantragung des Kinderreisepasses ist nicht mehr möglich!!!
Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01. Januar 2024
Am 29. September 2023 hat der Bundesrat Änderungen im Passrecht zugestimmt (Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens). Das Gesetz sieht unter anderem die Abschaffung des Kindereisepasses vor. Das bedeutet, dass es künftig keine Dokumente mehr geben wird, die ausschließlich für Kinder ausgestellt werden. Es können nur noch Personalausweise oder Reisepässe (analog der Dokumente für Erwachsene) ausgestellt werden.
Grundsätzlich gilt, dass sich Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres innerhalb Deutschlands nicht ausweisen müssen. Mit 16 Jahren hingegen wird es zur Pflicht.
Für anstehende Auslandsreisen können ab dem 01.01.2024 nur noch folgende Dokumente für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgestellt werden:
Reisepass: Der Pass ist uneingeschränkt weltweit nutzbar. In der Regel dauert die Herstellung ca. 4 Wochen. Alternativ kann der Reisepass (gegen Aufpreis) im Expressverfahren innerhalb von 3 Werktagen hergestellt werden. In begründeten Einzelfällen kommt auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses - bei entsprechender Anerkennung im Reisezielland - in Betracht, der in der Regel sofort vor Ort ausgestellt werden kann.
Personalausweis: Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis, dessen Herstellung ca. 3 Wochen dauert. Achtung: In Großbritannien ist (seit dem 01.10.2021) wieder ein Reisepass für einreisende Deutsche erforderlich. Vorläufige Personalausweise, die nur 3 Monate gültig sind, kommen ggf. – bei Anerkennung im Reisezielland – ebenfalls in Betracht und können sofort ausgestellt werden.
Über aktuelle Einreisebestimmungen für das jeweilige Reiseland können Sie sich auf der Internetseite
www.auswaertiges-amt informieren.
Sowohl der elektronische Reisepass, als auch der elektronische Personalausweis werden für Kinder grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt. Wichtiger Hinweis: Ausweis- und Passdokumente sind nur so lange nutzbar, wie eine Identifizierung des Inhabers anhand des Lichtbildes zweifelsfrei möglich ist. Hinsichtlich der Ausstellung von Dokumenten für Säuglinge und Kleinkinder ist demnach - unabhängig von der angegebenen Gültigkeitsdauer - unter Umständen von einer sehr kurzen tatsächlichen Nutzungsdauer auszugehen. Grenzübertritte sind dann ggf. (auch vor Gültigkeitsablauf) nicht mehr möglich!
Im Vergleich:
Kosten | 37,50 € Expresszuschlag 32 € (ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € Gebühr + 10 Jahre gültig) | 26,00 € (nur in begründeten Ausnahmefällen !) | 22,80 € (ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € Gebühr+ 10 Jahre gültig) | 10,00 € |
Gültigkeit | 6 Jahre (kann vorzeitig ungültig werden) | 1 Jahr | 6 Jahre (kann vorzeitig ungültig werden) | 3 Monate |
außerhalb EU | uneingeschränkt | eingeschränkt | eingeschränkt | eingeschränkt |
elektronisch | ja | nein | ja | nein |
Für die Antragstellung ist IMMER ein aktuelles Lichtbild sowie die Anwesenheit des Kindes und zumindest eines im gleichen Haushalt gemeldeten Sorgeberechtigten erforderlich. Zudem sind ggf. Geburtsurkunden, Sorgeerklärungen, Nachweise über Namensänderungen oder Zustimmungen weiterer Sorgeberechtigter vorzulegen. Auskünfte hierzu erteilt im Einzelfall das Einwohnermeldeamt.