Gewerbeanmeldung, -abmeldung, -ummeldung
Der Betrieb eines selbständigen stehenden Gewerbes und der eines selbständig ausgeübten Reisegewerbes ist anzeigepflichtig. Die Gewerbeanzeigen nach §§ 14 und 55 c GewO über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit sind gleichzeitig mit dem Ereignis auf amtlichen Vordrucken zu erstatten.
Hinweis
Bei einer Verlegung eines Betriebes in einen anderen Meldebezirk genügt die Gewerbeanmeldung bei der neuen Behörde. Die Abmeldung bei der bisherigen Behörde erfolgt automatisch elektronisch im Hintergrund.
Tipps
- Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung
- Vollmacht bei Gewerbeanzeigen durch Bevollmächtigte
- Besondere Erlaubnisse und/oder Handwerkskarte
Bearbeitungsgebühren:
Gewerbeanmeldung: 30 €
Gewerbeummeldung: 30 €
Gewerbeabmeldung: 20 €