eID-Karte
Allgemeine Informationen
Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können auf Antrag eine eID-Karte erhalten. Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument und dient ausschließlich für die Online-Ausweisfunktion. So ist es möglich, Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten elektronisch zu erledigen.
Auf der eID-Karte sind folgende Daten sichtbar:
- Familienname und Vornamen
- Tag und Ort der Geburt
Die eID-Karte enthält einen Chip, der folgende Daten enthält:
- Familienname und Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname, Künstlername
- Dokumentenart
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
Für die Beantragung muss die antragsstellende Person mindestens 16 Jahre alt sein. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Pass oder Ausweis
- Aktuelle Personenstandsurkunde (bei Ledigen die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Personen die Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch der Familie) zur Prüfung der Personenangaben, sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde.
Bearbeitungsdauer:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.