Stadtarchiv
Das Stadtarchiv ist das Gedächtnis der Stadt Rotenburg (Wümme) mit den Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt, Waffensen und hat vielfältige Aufgaben:
Archivierung
- Es bewertet und verwahrt Unterlagen, die aus der Arbeit der Stadtverwaltung sowie Einrichtungen in städtischer Trägerschaft entstanden sind und zur aktuellen Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden: Akten, Protokolle, Urkunden, historische Karten und Fotos, aber auch Plakate und Pläne.
- Es übernimmt stadtgeschichtlich relevante Dokumente aus den nichtamtlichen Bereichen: Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten, Familienpapiere und Vereinsarchive.
- Es entscheidet nach der Prüfung, welche Unterlagen als Archivgut dauerhaft aufbewahrt werden sollen.
- Es lagert das Archiv- und Sammlungsgut unter geeigneten klimatischen und sachgerechten Bedingungen, damit es für die nächsten Generationen überdauern kann.
Auskunftserteilung und Archivnutzung
- Die Benutzung des Stadtarchivs ist grundsätzlich jedermann gestattet, der ein berechtigtes Interesse geltend macht und einen schriftlichen Antrag auf Benutzungserlaubnis stellt.
- Die Mitarbeitenden beraten und betreuen Interessierte bei verschiedenen historischen Recherchen.
Bei größeren Forschungsvorhaben ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitenden und die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins erforderlich.
- Einsicht in die Archivalien können Sie nur mit Voranmeldung vornehmen.
- Die Einsicht in die Archivalien kann verweigert werden, wenn:
- datenschutzrechtliche Gründe vorliegen,
- sich das Archivgut in einem schlechten Erhaltungszustand befindet und durch eine Nutzung gefährdet werden könnte,
- kein berechtigtes Interesse vorliegt.
- Schriftliche Auskünfte beschränken sich auf die vorhandenen Archivalien.
- Anfragen von Privatpersonen und Institutionen für wirtschaftliche, private oder genealogische Zwecke sind gebührenpflichtig.
Auskünfte aus Personenstandsunterlagen
- Die Aufbewahrungsfristen für Personenstandsunterlagen im Standesamt Rotenburg (Wümme) betragen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Heiratsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre.
Danach erfolgt die Übergabe der Dokumente an das Stadtarchiv Rotenburg (Wümme).
- Das Stadtarchiv verwahrt aktuell Personenstandsunterlagen für die Zeiträume:
- Geburtenregister 1874 – 1911
- Heiratsbücher 1874 – 1942
- Sterbebücher 1874 – 1992
- Anfragen können nur in schriftlicher Form mit Vordruck gestellt werden.
- Auskünfte sind gebührenpflichtig nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Rotenburg (Wümme).
Bei Recherchen zu Personenstandsfällen vor 1874 (Kirchenbücher) wenden Sie sich bitte an das Kirchenbüro der ev.-luth. Stadtkirchengemeinde Rotenburg (Wümme).
Das Stadtarchiv ist zu folgenden Uhrzeiten erreichbar:
- dienstags und donnerstags: 10 bis 12 Uhr
- mittwochs: 17 bis 18 Uhr
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.