Kfz abgeschleppt / sichergestellt / umgesetzt
Im Rahmen der Gefahrenabwehr haben die Gemeinden und die Polizei die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge sicherzustellen, abschleppen und versetzen zu lassen. Finden Sie Ihr Fahrzeug also einmal nicht an dem Platz wieder, an dem Sie es abgestellt haben, fragen Sie bei der zuständigen Gemeinde oder Polizeidienststelle nach.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.