Grundstücksentwässerung
Die Herstellung eines Anschlusses an den städtischen Schmutzwasserkanal setzt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Rotenburg eine Genehmigung durch die Stadt Rotenburg voraus. Diese Genehmigung ist vor Beginn der Bauarbeiten mit dem vorstehenden Antragsformular und zeichnerischen Unterlagen zu beantragen.
Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie mit der Genehmigung eine Ausfertigung der Pläne für Ihre Unterlagen zurück. Mit Genehmigung wird auch die Verwaltungsgebühr fällig. Weitere technische Hinweise sind der Genehmigung zu entnehmen.
Im Bauamt - Abteilung Siedlungswasserwirtschaft kann erfragt werden, ob und in welcher Lage und Tiefe der Anschlusskanal vom Straßenkanal zu dem Grundstück verlegt ist (Kanaltiefenschein). Die hergestellten Entwässerungseinrichtungen sind vom Bauamt - Abteilung Siedlungswasserwirtschaft der Stadt abzunehmen. Bei der Abnahme müssen die verlegten Leitungen offen liegen und eine Dichtigkeitsprüfung der gesamten Entwässerungsanlage vorgelegt werden. Erst nach erfolgreicher Abnahme dürfen die Rohrgräben verfüllt werden. Abschließend wird eine Abnahmebescheinigung erteilt.
Tipps
- Ausgefülltes Antragsformular des Entwässerungsantrages
- Lageplan 2-fach Maßstab 1:500 mit Grundstücksgrenzen, anzuschließenden Gebäuden und ggf. befestigten Flächen
- Grundrissplan 2-fach Maßstab 1:100 von sämtlichen Geschossen mit Einzeichnung der zu entwässernden Einrichtungen
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.