Grundstücksüberfahrten (Herstellung bzw. Veränderung)
Unter einer Grundstücksüberfahrt versteht man die Überfahrt einer öffentlichen Verkehrsfläche (z.B. Geh- und Radwege oder öffentliche Grünflächen), die nicht zur Aufnahme des allgemeinen Fahrzeugverkehrs bestimmt ist.
Über die Neuanlage, Verlegung oder Veränderung einer Grundstücksüberfahrt entscheidet auf Antrag die Stadt Rotenburg (Wümme) als zuständige Straßenbaulastträgerin. Fachamt ist die Abteilung Straßenbau des Bauamtes.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über die Herstellung bzw. Veränderung von Grundstückszufahrten, dem der zu verwendende Antragsvordruck beigefügt ist.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.