Ehejubiläen
- Goldene Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
Im Falle eines Hochzeitsjubiläums erkundigen wir uns telefonisch bei den Jubilaren ca. 10 bis 14 Tage vor dem Jubiläum, ob der Besuch des Bürgermeisters oder einer seiner Stellvertreter gewünscht wird. Im Allgemeinen findet der Besuch am Tage des Jubiläums gegen 11 Uhr statt. Bei einer Diamantenen, Eisernen oder Gnadenhochzeit schließt sich der Landrat oder einer seiner Vertreter der Gratulation an.
Der Bürgermeister und der Landrat (oder einer der Stellvertreter) überreichen eine Urkunde jeweils von der Landesregierung, vom Landkreis Rotenburg (Wümme) und von der Stadt Rotenburg (Wümme). Im Falle des Besuches durch den Bürgermeister oder einem seiner Stellvertreter erhalten die Jubilare einen Blumenstrauß sowie einen Präsentkorb, der im Laufe des Vormittags von einer Rotenburger Firma geliefert wird. Aus diesem Grunde erkundigen wir uns, ob die Jubilare Diabetiker sind und ob besondere Wünsche bezüglich des Inhaltes des Präsentkorbes vorliegen. Wenn die Jubilare keinen Besuch wünschen, werden ihnen ausschließlich die Urkunden per Bote nach Hause gebracht.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.