Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7, 2. Änderung – zwischen Forst Ahlsdorf und Stadtgrenze Wohlsdorf –
Stadt Rotenburg (Wümme)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7, 2. Änderung
– zwischen Forst Ahlsdorf und Stadtgrenze Wohlsdorf –
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bauleitplan zu ändern. Ziel der Änderung ist die Errichtung und der Betrieb einer Wasserstofferzeugungsanlage (via Elektrolyse) zur elektrolytischen Erzeugung, Speicherung, Befüllung und Transport von Wasserstoff am Standort der außer Betrieb genommenen Biogasanlage.
Das Änderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Rotenburg (Wümme), den 25.04.2023
Der Bürgermeister
L. S.
gez. Torsten Oestmann