Bebauungsplan Nr. 7 – Beiderseits der Fuhrenstraße -, 1. Änderung
Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 7 – Beiderseits der Fuhrenstraße –, 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Das Änderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, bestehende Siedlungsflächen im Sinne der Innenentwicklung weiterzuentwickeln und in verträglichem Maße nachzuverdichten, um dadurch den Siedlungsflächenverbrauch zu verringern.
Die Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit vom
19.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023
im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II.OG, während der Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Frist können die Planunterlagen entweder im Rathaus oder gemäß § 4a Absatz 4 BauGB auch unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
In dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder auch per EMail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Rotenburg (Wümme), den 10.06.2023
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann