Auslegung zur Amtlichen Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 42 C – Hohenesch – westlicher Rand –, 2. Änderung / Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 42 C – Hohenesch – westlicher Rand –, 2. Änderung
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bauleitplan zu ändern bzw. aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Vergrößerung der bestehenden Gewerbeflächen, um den bereits angesiedelten Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen. Das Änderungsgebiet ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, sind die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom
04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Rotenburg (Wümme), den 04.03.2024
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann