Auslegung zur Amtlichen Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 115, 1. Änderung – Sportanlage In der Ahe –
Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 115, 1. Änderung
– Sportanlage In der Ahe –
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Die Planänderungsgebiete sind im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Sportheims mit Standortverlagerung in den nördlichen Bereich der Sportanlage In der Ahe zu schaffen.
Die Entwurfsunterlagen sind in der Zeit vom
24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Rotenburg (Wümme), den 15.06.2024
Der Bürgermeister
L. S.
gez. Torsten Oestmann