Auslegung Bebauungsplan Nr. 124 – Zwischen Am Kalandshof und Glummweg – 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 124
– Zwischen Am Kalandshof und Glummweg – 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Das Änderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Klarstellung der bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan enthaltenen Festsetzung zur Höhenlage der Gebäude.
Die Entwurfsunterlagen sind in der Zeit vom
16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Rotenburg (Wümme), den 07.10.2023
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann