Amtliche Bekanntmachung zur Satzung der Stadt Rotenburg (Wümme) über den Bebauungsplan Nr. 129 - Sondergebiet Methanerzeugung Kesselhofskamp
Satzung der Stadt Rotenburg (Wümme)
über den Bebauungsplan Nr. 129
- Sondergebiet Methanerzeugung Kesselhofskamp -
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Bebauungsplan Nr. 129 – Sondergebiet Methanerzeugung Kesselhofskamp –, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung beschlossen.
Rotenburg (Wümme), den 26.09.2025
gez. Torsten Oestmann L.S.
Bürgermeister
Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem 15.01.2026 bei der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Str. 1, alter Teil des Rathauses, 2. OG, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Das Plangebiet ist im anliegenden Lageplan dargestellt. Die verbindlichen Plangrenzen sind der Satzung zu entnehmen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind die Unterlagen auch im Internet über das Geoportal unter www.rotenburg-wuemme.de – Rat und Verwaltung – Stadtplanung – Bebauungspläne abrufbar.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch den Bebauungsplan eintreten, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.
Rotenburg (Wümme), den 15.01.2026
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann