Amtliche Bekanntmachung zur 41.Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Borchel (SondergebieteHeizzentralen) und Bebauungsplan Nr. 2 von Borchel – Sondergebiet Heizzentrale und Fischzucht nördlich Littje Dörp – und Bebauungsplan Nr. 3 von Borchel – Sondergebiet Heizzentrale östlich Borchelhof - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stadt Rotenburg (Wümme)
41.Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Borchel (SondergebieteHeizzentralen) und
Bebauungsplan Nr. 2 von Borchel – Sondergebiet Heizzentrale und Fischzucht nördlich Littje Dörp – und Bebauungsplan Nr. 3 von Borchel – Sondergebiet Heizzentrale östlich Borchelhof -
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt beabsichtigt, die o. g. Bauleitpläne zu ändern bzw. aufzustellen. Die Plangebiete sind in den nachfolgenden Lageplänen dargestellt.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Nahwärmenetzes zu schaffen, um die Wärmeversorgung von der Nutzung fossiler Energieträger zu lösen und auf erneuerbare Energieträger umzusatteln. Es ist geplant, Biomassekessel für die Wärmegewinnung zu nutzen, welche mit lokal hergestellten Pellets beheizt werden.
Die Entwurfsunterlagen (Bauleitpläne, Begründungen mit Umweltbericht) sind in der Zeit vom
18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de →Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen imalten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zurEinsichtnahme öffentlich aus.
Folgende, nach Einschätzung der Stadt, wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen mit aus:
- Stellungnahme der EWE-Netz GmbH v. 20.10.2023 zu umgebendenVersorgungsleitungen und/oder Anlagen
- Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land v. 30.10.2023 zurBerücksichtigung der Wasserschutzgebietsverordnung und notwendigenLeitungsabständen
- Stellungnahme Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr v.14.11.2023 zur Erschließungssituation
- Stellungnahme der Niedersächsische Landesforsten v. 17.11.2023 zuWaldbelangen und der vorgesehenen Waldumwandlung
- Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme) v. 17.11.2023 zur Lage ineinem Vorranggebiet Trinkwassergewinnung, zur Lage innerhalb eines
- Hochmoores, zur Flächeninanspruchnahme, zum Ortsbild, zu Waldbelangen und dem Erhalt von Baumbeständen
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie v. 17.11.2023zu Leitungsschutzstreifen und zur Beurteilung des Schutzgutes Boden sowie derFlächeninanspruchnahme
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Plangebiete insbesondere die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:
- den Menschen (Erholungsfunktionen, Immissionsbelastungen, Verkehr),
- auf Tiere und Pflanzen (artenschutzrechtliche Aspekte, Biotope, Schutzgebiete),
- auf Boden und Wasser (Versiegelungsgrad, Vorbelastungen, geologischerUntergrund/Bodenaufbau, Niederschlagswasserentwässerung und -versickerung),
- auf Klima und Luft (Lokalklima, Immissionsbelastungen),
- auf Kultur- und Sachgüter (Elemente der Kulturlandschaft, Bodenfunde),
- auf das Landschaftsbild (Vorbelastungen, Vielfalt, Natürlichkeit) sowie
- Planungsalternativen geprüft.
Als Grundlage zur Bewertung der Umweltbelange dienten u.a.:
- Regionales Raumordnungsprogramm 2020, Landkreis Rotenburg (Wümme)
- NIBIS- Kartenserver, Niedersächsisches Bodeninformationssystem, Landesamt fürBergbau, Energie und Geologie (LBEG, 2023)
- Landschaftsrahmenplan (2015), Fortschreibung, Landkreis Rotenburg (Wümme)
- Umweltkarten Niedersachsen, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie,Bauen und Klimaschutz (MU, 2022)
Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Bei Bedarf ist die Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Rotenburg (Wümme), den 09.03.2024
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann
Bebauungsplan Nr. 2 von Borchel – Sondergebiet Heizzentrale und Fischzucht nördlich Littje Dörp - und 41.Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Borchel (Sondergebiete Heizzentralen Borchel),Änderungsteilfläche A
Bebauungsplan 3 von Borchel - Sondergebiet Heizzentrale östlich Borchelhof - und 41. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Borchel (Sondergebiete Heizzentralen Borchel), Änderungsteilfläche B