Amtliche Bekanntmachung über die Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)
Herrn Michael Reuter,
letzte bekannte Anschrift: Dorfstraße 7, 27412 Vorwerk Buchholz, derzeitiger Aufenthalt unbekannt, wird bekannt gegeben, dass bei der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme) im Rathaus, Zimmer E.03 folgender an Sie gerichteter Bescheid und Anhörung während der Dienstzeit (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr) von Ihnen oder einem Bevollmächtigten in Empfang genommen werden kann:
- Bescheid vom 29.01.2024, Aktenzeichen: 32-121-03/1-168
- Anhörung vom 29.01.2024, Aktenzeichen: 32-121-03/9-4.
Ich weise daraufhin, dass die Mitteilung unabhängig von der Entgegennahme des Dokumentes als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Rotenburg (Wümme), den 30.01.2024
Torsten Oestmann
Bürgermeister