Amtliche Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl
Auslegung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl
Die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 für das Schöffengericht des Amtsgerichts und für die Strafkammer des Landgerichts liegen in der Zeit vom 16.06.2023 bis 22.06.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Rotenburg (Wümme) im Rathaus (Zimmer E.02), Große Straße 1, 27356 Rotenburg, zur Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb einer Woche nach Beendigung der obengenannten Auslegungsfrist, können Einsprüche vom 23.06.2023-29.06.2023 bei der Stadtverwaltung Rotenburg (Wümme) schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung erhoben werden, dass Personen in die Vorschlagslisten aufgenommen worden sind, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.
Rotenburg (Wümme), den 15.06.2023
Torsten Oestmann
Bürgermeister