Amtliche Bekanntmachung über die 42. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Kernstadt und vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 7, 2. Änderung – zwischen Forst Ahlsdorf und Stadtgrenze Wohlsdorf –
Stadt Rotenburg (Wümme)
42. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Kernstadt und
vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 7, 2. Änderung
– zwischen Forst Ahlsdorf und Stadtgrenze Wohlsdorf –
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, die o.g. Bauleitpläne zu ändern bzw. aufzustellen.
Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstofferzeugungsanlage (via Elektrolyse) zur elektrolytischen Erzeugung, Speicherung, Befüllung und Vorbereitung des Transports von Wasserstoff zu schaffen. Das Änderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, sind die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom
16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Rotenburg (Wümme), den 07.10.2023
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann