Amtliche Bekanntmachung über die 41. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Borchel (Sondergebiete Heizzentralen Borchel) und Bebauungsplan Nr. 2 von Borchel – Sondergebiet Heizzentrale und Fischzucht nördlich Littje Dörp – und Bebauungsplan Nr. 3 von Borchel – Sondergebiet Heizzentrale östlich Borchelhof –
Stadt Rotenburg (Wümme)
41. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Borchel
(Sondergebiete Heizzentralen Borchel) und
Bebauungsplan Nr. 2 von Borchel – Sondergebiet Heizzentrale und Fischzucht nördlich Littje Dörp – und
Bebauungsplan Nr. 3 von Borchel – Sondergebiet Heizzentrale östlich Borchelhof –
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, die o.g. Bauleitpläne zu ändern bzw. aufzustellen.
Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Nahwärmenetzes zu schaffen, um die Wärmeversorgung von der Nutzung fossiler Energieträger zu lösen und auf erneuerbare Energieträger umzusatteln. Es ist geplant, Biomassekessel für die Wärmegewinnung zu nutzen, welche mit lokal hergestellten Pellets beheizt werden. Die Änderungsgebiete sind in den nachfolgenden Lageplänen dargestellt.
Um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, sind die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom
16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Rotenburg (Wümme), den 07.10.2023
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann
Bebauungsplan Nr. 2 von Borchel – Sondergebiet Heizzentrale und Fischzucht nördlich Littje Dörp - und 41. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Borchel (Sondergebiete Heizzentralen Borchel), Änderungsteilfläche A
Bebauungsplan 3 von Borchel - Sondergebiet Heizzentrale östlich Borchelhof - und 41. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Borchel (Sondergebiete Heizzentralen Borchel), Änderungsteilfläche B