Amtliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan Nr. 9 von Unterstedt, 1. Änderung, Dorfmitte
Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 9 von Unterstedt, 1. Änderung
– Dorfmitte –
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Das Änderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Unterstedt.
Die Entwurfsunterlagen sind in der Zeit vom
09.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Rotenburg (Wümme), den 30.11.2024
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann