Auslegung zur Amtlichen Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 7 von Mulmshorn, 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 7 von Mulmshorn, 1. Änderung
– Uhlenkampsweg-Ost –
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Das Änderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der verkehrlichen Erschließung der Gewerbefläche im Zuge von konkreten Ansiedlungsvorhaben.
Die Entwurfsunterlagen sind in der Zeit vom
10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Rotenburg (Wümme), den 01.06.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung:
L.S.
gez. Bernadette Nadermann