43. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Kernstadt und Bebauungsplan Nr. 129 – Sondergebiet Methanerzeugung Kesselhofskamp – Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Stadt Rotenburg (Wümme)
43. Änderung des IV. Flächennutzungsplanes, Teil A, Kernstadt
und Bebauungsplan Nr. 129 – Sondergebiet Methanerzeugung Kesselhofskamp –
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, die o.g. Bauleitpläne zu ändern bzw. aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und die Nutzung einer Biomethan-Aufbereitungsanlage, um damit Rohbiogas zu Methangas umzuwandeln, das in das örtliche Erdgasnetz eingeleitet werden kann. Das Änderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, sind die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom
09.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Rotenburg (Wümme), den 30.11.2024
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann