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Informationen des Kreiswahlleiters Jens Grote zur Bundestagswahl

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Veröffentlicht am: 20.01.2025

Am 27. Dezember wurde der Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst und der Termin für die Bundestagswahl auf den 23. Februar 2025 festgesetzt. Mit dem Vorziehen der ursprünglich für den September geplanten Wahl wurden alle in den Wahlgesetzen festgelegten Fristen deutlich verkürzt. Die Reduzierung der Fristen betrifft nicht nur die Parteien, die weniger Zeit für die Einreichung von Wahlvorschlägen haben. Auch die Zeit, die für die Durchführung der Briefwahl zur Verfügung steht, ist im Vergleich zu den letzten Wahlen deutlich kürzer. Die Briefwahlunterlagen können durch die Gemeinden erst versandt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Zu diesen Unterlagen gehört der Stimmzettel, der erst gedruckt werden kann, wenn sowohl der Landes- als auch der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge auf Landes- und Wahlkreisebene entschieden hat und über eventuelle Beschwerden gegen die Entscheidungen dieser Gremien entschieden wurde. Die Stimmzettel werden voraussichtlich im Laufe der 6. Kalenderwoche erstellt und versandt, spätestens am 10. Februar werden sie bei den Gemeinden vorliegen, die dann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen können.

Um den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes bei der zuständigen Stelle zu gewährleisten, sollten Wahlbriefe so früh wie möglich abgesandt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort bei der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) durchzuführen und den Wahlbrief dort abzugeben. Ab wann dies möglich ist, teilt die Gemeinde oder Samtgemeinde in der Regel auf ihrer Internetseite mit. Damit eine per Briefwahl abgegebene Stimme berücksichtigt wird, muss der Wahlbrief bis zum 23. Februar, 18.00 Uhr, bei der für die Auszählung der Briefwahl zuständigen Stelle eingegangen sein. Zuständig ist für die Kommunen im Landkreis Heidekreis der Landkreis Heidekreis, Vogteistraße 19 in Bad Fallingbostel. Die Wahlbriefe aus dem zum Landkreis Rotenburg gehörenden Teil des Bundestagswahlkreises 35 werden beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Hopfengarten 2 in Rotenburg (Wümme), ausgezählt und müssen dort rechtzeitig vorliegen. Die teilweise in der Presse verbreitete Information, die Briefe müssten bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen, stimmt zumindest für den Wahlkreis 35 nicht, die Gemeinden sind auch grundsätzlich nicht verpflichtet, am Wahltag noch Wahlbriefe anzunehmen und weiterzuleiten.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Jens Grote ist Kreiswahlleiter des Wahlkreises 35 (Rotenburg I – Heidekreis).

 
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