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Amtliche Bekanntmachung über die Satzung der Stadt Rotenburg (Wümme) 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 B I – Glockengießerstraße-Ost –

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Veröffentlicht am: 31.05.2024

Amtliche Bekanntmachung_Kopf

Satzung der Stadt Rotenburg (Wümme)
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 B I
– Glockengießerstraße-Ost –

Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 B I – Glockengießerstraße-Ost - als Satzung und die Begründung beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Rotenburg (Wümme), den 15.03.2023

gez. Torsten Oestmann L.S.
Der Bürgermeister

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab dem 31.05.2024 bei der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Str. 1, alter Teil des Rathauses, 2. OG, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Das Plangebiet ist im anliegenden Lageplan dargestellt. Die verbindlichen Plangrenzen sind der Satzung zu entnehmen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind die Unterlagen auch im Internet über das Geoportal unter www.rotenburg-wuemme.de – Rat und Verwaltung – Stadtplanung – Bebauungspläne abrufbar.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung mit eigenhändiger Unterschrift entweder schriftlich, zur Niederschrift oder auch per E-Mail gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch den Bebauungsplan eintreten, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.

Rotenburg (Wümme), den 31.05.2024

Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann

B55BI6

 
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

© Stadt Rotenburg (Wümme)

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