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Amtliche Bekanntmachung über die Vergabe eines Grundstücks für den Mietwohnungsbau

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Veröffentlicht am: 26.01.2024

Amtliche Bekanntmachung_Kopf

Die Stadt Rotenburg (Wümme) vergibt im Rahmen einer Konzeptvergabe

ein Grundstück für den Mietwohnungsbau

im Baugebiet „Brockeler Straße II“, Bereich 55+.

Die Gesamtgröße des Grundstückes beträgt 2.194 m² und es liegt im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 111 „Gebiet zw. Brockeler Straße Nord-Ost und Ahlsdorfer Forst“, 1. Änderung, im Bereich der Straßen „Walsroder Weg“ und „Celler Weg“.

Der Kaufpreis beträgt 110 €/m², vollerschlossen. Die Bebauung hat innerhalb von 1,5 Jahren nach Vertragsabschluss zu erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung der Vertragsbedingungen, die Angaben zur Bebaubarkeit sowie einen Lageplan finden Sie auf der Internetseite der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de. Hier finden Sie auch Hinweise zu den jeweiligen Ansprechpartnern.

Wenn Sie am Kauf des Grundstückes interessiert sind, reichen Sie Ihre Bewerbung mit Vorlage eines Konzeptes zur Bebauung spätestens am 04. April 2024 in einem verschlossenen, auffällig gekennzeichneten Umschlag mit der Aufschrift „Achtung Grundstücksangebot – nicht öffnen!“ bei der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme) ein bzw. geben es im Amt für Finanzen im Rathaus, Zimmer 229, ab.

Der Bürgermeister

gez. Torsten Oestmann

 

Verkaufsbedingungen für den Mietwohnungsbau im Neubaugebiet Brockeler Straße II, Bereich 55+

Im Neubaugebiet Brockeler Straße II, Bereich 55+, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 - „Gebiet zw. Brockeler Straße Nord-Ost und Ahlsdorfer Forst“, 1. Änderung, gelegen an den Straßen „Walsroder Weg“ und „Celler Weg“ – das Flurstück 12/124 der Flur 43 von Rotenburg. Das Flurstück ist aus der Verschmelzung von sechs Grundstücken (S70 – S75) entstanden, die für eine Bebauung mit Mietwohnungen vorgesehen sind.

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55 unten

  • Die Gesamtgröße des Grundstückes beträgt 2.194 m².
  • Auf dem Grundstück soll Wohnraum in Form von kleinen alters- und behindertengerechten Wohnungen geschaffen werden. Diese sollen zum Zweck der Vermietung an folgenden Personenkreis errichtet werden:
    • Personen, die mind. 55 Jahre alt sind,
    • Personen, die einen Behinderungsgrad von mind. 50 % haben,
    • Personen, die hilfe- und pflegebedürftig sind und Pflegegeld des Pflegegrades 2 oder höher erhalten oder
    • Personen, die nicht selber die o. g. Voraussetzungen erfüllen, jedoch mit einem pflegebedürftigen Kind in die Wohnung einziehen.

Sofern mehrere Personen in die Wohnung einziehen, reicht es, wenn eine Person eine der o. g. Voraussetzungen erfüllt.

Die auf den Grundstücken errichteten Wohnungen dürfen für die ersten 10 Jahre nach Bezugsfertigkeit nicht an Personen vermietet werden, die die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen. Zur Absicherung wird im Kaufvertrag der Anspruch der Stadt auf eine maximale Kaufpreisnachzahlung in Höhe von 25,00 €/m² vereinbart. Im Falle einer Vermietung die nicht den vorgegebenen Kriterien entspricht, kann eine anteilige Nachzahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert von Grund und Boden zum Eintritt der Bedingung, höchstens jedoch 25,00 €/m², für den nicht erfüllten Zeitraum der kriteriengerechten Vermietung geltend gemacht werden. Der Verkehrswert wird dann durch den Gutachterausschuss ermittelt. Die Kosten für das Verkehrswertgutachten tragen die Käufer bzw. Grundstückseigentümer.

Der Nachzahlungsanspruch wird im Grundbuch durch Eintragung einer erstrangigen Sicherungshypothek in Höhe des maximalen Nachzahlungsanspruches (54.850 €) gesichert. Vor dieser Sicherungshypothek wird nur Grundpfandrechten in Höhe von maximal 70 % der Baukosten für das Wohnbauvorhaben zuzüglich Grunderwerbskosten der Vorrang eingeräumt. Der Nachweis ist von der finanzierenden Bank zu erbringen.

  • Der Kaufpreis beträgt 110 €/m², vollerschlossen (Erschließungsbeiträge für den erstmaligen Ausbau der Straßen, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung gemäß BauGB sowie Beiträge für den Anschluss an den Schmutzwasserkanal sind enthalten, Beiträge für den Anschluss an den Regenwasserkanal sind nicht enthalten, da das Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu versickern ist).
  • Die Bebauung hat grundsätzlich gemäß den planerischen Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 111 - „Gebiet zw. Brockeler Straße Nord-Ost und Ahlsdorfer Forst“, 1. Änderung, zu erfolgen.
  • Die Bebauung hat innerhalb von 1,5 Jahren nach Vertragsabschluss zu erfolgen. Bei Nichtbebauung innerhalb der Frist hat die Stadt einen Anspruch auf Rückauflassung. Eine Weiterveräußerung in unbebautem Zustand ist ausgeschlossen.
  • Eine Bewerbung ist spätestens am 04.04.2024 in einem verschlossenen, auffällig gekennzeichneten Umschlag mit der Aufschrift „Achtung Grundstücksangebot – nicht öffnen!“  bei der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme) einzureichen bzw. im Amt für Finanzen im Rathaus, Zimmer 229, abzugeben. Den Bewerbungsunterlagen sind folgende Unterlagen beizufügen:
  1. Ein Lageplan (M 1:500) mit Darstellung des Bauvorhabens, Eingrünung und Stellplatzsituation
  2. Grundrisse (M 1:100) und Ansichten (M 1:200)
  3. Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens auf DIN-A-4 (maximal drei Seiten)
  4. Speichern Sie die v. g. Daten bitte auf einem Datenträger und fügen ihn der Bewerbung bei.
  • Die Entscheidung über die Grundstücksvergabe erfolgt voraussichtlich in der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Rotenburg (Wümme) am 15.05.2024. Dort können die Konzepte dann auch entsprechend vorgestellt werden. Die Einladung erfolgt kurz nach dem Abgabetermin.
  • Der Kaufvertrag soll spätestens bis Ende Dezember 2024 geschlossen werden, die Kaufpreiszahlung hat innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss zu erfolgen.
  • Weitere Auskünfte zum Verkauf des Grundstückes erteilen Frau Postels – Tel. 04261-71 155; Mail: petra.postels@rotenburg-wuemme.de) oder Herr Worthmann (Tel. 04261-71 154; Mail: flemming.worthmann@rotenburg-wuemme.de)

Bebaubarkeit

  • Bebauungsplan Nr. 111 1. Änderung – Gebiet zw. Brockeler Straße Nord-Ost und Ahlsdorfer Forst“ – (Mit örtlichen Bauvorschriften)Vorlesen
  • Bebauungsplan Nr. 111 – Gebiet zw. Brockeler Straße Nord-Ost und Ahlsdorfer Forst“ – (Mit örtlichen Bauvorschriften)Vorlesen
  • Weitere Auskünfte zur Bebauung erteilt Frau Egbringhoff (Tel. 04261 71-125; Mail: nina.egbringhoff@rotenburg-wuemme.de)
 
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

© Stadt Rotenburg (Wümme)

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