Kfz abgeschleppt / sichergestellt / umgesetzt
Im Rahmen der Gefahrenabwehr haben die Gemeinden und die Polizei die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge sicherzustellen, abschleppen und versetzen zu lassen. Finden Sie Ihr Fahrzeug also einmal nicht an dem Platz wieder, an dem Sie es abgestellt haben, fragen Sie bei der zuständigen Gemeinde oder Polizeidienststelle nach.