Gewerbeanmeldung, -abmeldung, -ummeldung
Der Betrieb eines selbständigen stehenden Gewerbes und der eines selbständig ausgeübten Reisegewerbes ist anzeigepflichtig. Die Gewerbeanzeigen nach §§ 14 und 55 c GewO über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit sind gleichzeitig mit dem Ereignis auf amtlichen Vordrucken zu erstatten.
Tipps
- Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung
- Vollmacht bei Gewerbeanzeigen durch Bevollmächtigte
- Besondere Erlaubnisse und/oder Handwerkskarte
Bearbeitungsgebühren:
Gewerbeanmeldung: 30 €
Gewerbeummeldung: 30 €
Gewerbeabmeldung: 20 €