Brauchtumsfeuer
Die seit dem 1.2.2015 gültige Pflanzenabfallverordnung regelt die Entsorgung von Pflanzenresten und Treibseln. Nur zu den in §2 genannten Einzelfällen dürfen Pflanzenreste und Treibsel verbrannt werden. Sogenannte Brauchtumsfeuer oder Traditionsfeuer können beim Ordnungsamt jedoch beantragt werden. Hierzu zählen auch Osterfeuer.