Vollstreckung
Die Stadtkasse Rotenburg (Wümme) als Vollstreckungsbehörde ist zuständig für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher rückständiger Forderungen. Dies betrifft eigene Forderungen der Stadtkasse Rotenburg (Wümme) sowie Forderungen von fremden Behörden (Amtshilfeersuchen), wenn der Schuldner im Gebiet der Stadt Rotenburg (Wümme) gemeldet ist.
Wenn der Schuldner den angemahnten rückständigen Betrag nicht zahlt, wird dieser Betrag durch den städtischen Vollstreckungsbeamten zwangsweise beigetrieben, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Dies kann beispielsweise durch Kontopfändung, Lohnpfändung beim Arbeitgeber, Taschen- oder Sachpfändung geschehen.
Tipps
Bei Zahlungen und Schriftverkehr Kassenzeichen angeben, eventuell Belege über geleistete Zahlungen in Kopie beifügen.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.