Überweisung, Barzahlung
Die Stadtkasse wickelt alle ein- und ausgehenden Zahlungen für die Stadt Rotenburg (Wümme) ab. Damit die Einzahlungen richtig zugeordnet und entsprechend gebucht werden können, beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.
Überweisungen an die Stadtkasse: Der Name des Einzahlers, der Zahlungsgrund bzw. Akten- oder Kassenzeichen, bei Steuerzahlungen die Objekt-Nummer sowie die Anschrift (falls möglich) sind bei der Überweisung anzugeben.
Barzahlungen: Die Zahlungsaufforderung (Bescheid, Vertrag, Mahnung etc.) bzw. Akten- oder Kassenzeichen sind vorzulegen. Eine Quittung wird Ihnen sofort ausgestellt.
Konten der Stadtkasse Rotenburg (Wümme):
Geldinstitut | Konto | BLZ | IBAN | BIC |
Sparkasse Rotenburg Osterholz | 26103804 | 24151235 | DE21 2415 1235 0026 1038 04 | BRLADE21ROB |
Bremische Volksbank Weser-Wümme | 84660000 | 29190024 | DE60 2919 0024 0084 6600 00 | GENODEF1HB1 |
Postbank Hamburg | 72497-203 | 20010020 | DE83 2001 0020 0072 4972 03 | PBNKDEFF |
Bei Überweisungen aus einem EU-Staat ist der Vordruck "EU-Standardüberweisung" zu verwenden, bzw. ab 2008 die SEPA-Überweisung (Single EURO Payments Area). Dort sind die IBAN (International Bank Account Number) und die BIC (Bank Identifier Code) einzutragen. Nähere Informationen zu Überweisungen Innerhalb der EU erhalten sie bei allen Banken und Sparkassen.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.